{"id":3618,"date":"2014-05-30T16:09:46","date_gmt":"2014-05-30T14:09:46","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost:8008\/allgemeine-geschaftsbedingungen"},"modified":"2022-05-27T22:16:32","modified_gmt":"2022-05-27T20:16:32","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.syspectr.com\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n\n\n<p><strong>1. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung<\/strong><br>\n1.1. F\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschlie\u00dflich die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; abweichende oder uns ung\u00fcnstige erg\u00e4nzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.<br>\n1.2. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertrags\u00e4nderungen oder -erg\u00e4nzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt werden.<br>\n1.3. \u201cWare\u201d im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgem\u00e4\u00df dem Besteller zu \u00fcberlassenden Gegenst\u00e4nde einschlie\u00dflich Software, auch soweit sie unk\u00f6rperlich, z.B. durch elektronische \u00dcbertragungsmittel zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<br>\n1.4. \u201cKundendaten\u201d sind alle personen- oder unternehmensbezogenen Daten, die ein Kunde bei seiner Registrierung oder sp\u00e4ter angibt.<br>\n1.5. \u201eWir\u201c und \u201cBetreiber\u201d ist die O&amp;O Software GmbH, weitere Informationen finden Sie hier: <a href=\"https:\/\/www.oo-software.com\/de\/contact\">Impressum<\/a>.<br>\n1.6 \u201cKunde\u201d ist jeder, der sich auf dem Internetportal des Betreibers anmeldet.<br>\n1.7 \u201eO&amp;O Syspectr\u201c ist der vom Betreiber u.a. unter www.syspectr.com angebotene Dienst, mittels einer als Software as a Service (SaaS) bereitgestellten Softwarel\u00f6sung, Windows-Rechner und\/oder -Server \u00fcberwachen und administrieren zu k\u00f6nnen. Dies gilt f\u00fcr Rechner\/Server im eigenen Unternehmen, als auch f\u00fcr Dienstleistungen, die der Kunde f\u00fcr andere erbringt.<\/p>\n<p><strong>2. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, K\u00fcndigung<\/strong><br>\n2.1. Ein Nutzungsvertrag wird dadurch abgeschlossen, dass der Kunde nach Anmeldung bzw. Registrierung bei O&amp;O Syspectr oder O&amp;O Software (z.B. durch Angabe von E-Mail-Adresse und selbstgew\u00e4hltem Passwort), Erhalt einer Registrierungsbest\u00e4tigung (z.B. per E-Mail) und Abschluss der Registrierung durch den Kunden (z.B. durch Klicken auf einen Best\u00e4tigungslink) durch den Betreiber den Abschluss des Nutzungsvertrages best\u00e4tigt erh\u00e4lt und damit zur Nutzung von O&amp;O Syspectr freigeschaltet wird. Der Betreiber wird dem Kunden die Registrierung und das Zustandekommen des Nutzungsvertrages unverz\u00fcglich auf elektronischem Weg an die vom Kunden angegebene Adresse best\u00e4tigen. F\u00fcr den Vertragsschluss stehen Deutsch und Englisch als Sprachen zur Verf\u00fcgung.<br>\n2.2. Der Kunde hat alle erforderlichen Angaben vollst\u00e4ndig und richtig zu machen und seine Kundendaten stets aktuell zu halten.<br>\n2.3. Der Nutzungsvertrag als Rahmenverh\u00e4ltnis zwischen dem Betreiber und dem Kunden wird unbefristet geschlossen. Beide Parteien k\u00f6nnen den Nutzungsvertrag mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich k\u00fcndigen. Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. K\u00fcndigungen des Nutzungsvertrags haben auch eine Beendigung dazu erg\u00e4nzender Vereinbarungen (z.B. Abonnements) zur Folge und m\u00fcssen in Textform erfolgen.<br>\n2.4. Abonnements des Kunden und laufende zus\u00e4tzliche Leistungen (z.B. O&amp;O BlueCon oder zus\u00e4tzliche, kostenpflichtige Apps) werden f\u00fcr den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Vertragsmonat\/-jahr) fest geschlossen bzw. vereinbart. Diese k\u00f6nnen z.B. per E-Mail mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums gek\u00fcndigt oder ge\u00e4ndert werden; der Nutzungsvertrag als Rahmenverh\u00e4ltnis bleibt von einer \u00c4nderung des Abonnements unber\u00fchrt. Wird ein Abonnement oder eine laufende zus\u00e4tzliche Leistung nicht rechtzeitig ordnungsgem\u00e4\u00df gek\u00fcndigt, dann verl\u00e4ngert sich diese Leistung im selben Tarif um einen weiteren Abrechnungszeitraum (Vertragsmonat bzw. Vertragsjahr).<br>\n2.5. Die vom Kunden hinterlegten Daten und das angelegte Kundenprofil bzw. Kundenkonto werden vom Betreiber mit Beendigung des Nutzungsvertrages gel\u00f6scht. Sofern der Betreiber berechtigt ist, Daten aus gesetzlichen oder sonstigen Gr\u00fcnden nicht zu l\u00f6schen, darf er sie alternativ auch sperren; mit Entfallen der Befugnis werden die Daten vom Betreiber gel\u00f6scht.<\/p>\n<p><strong>3. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag<\/strong><br>\n3.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers sind angenommen, wenn wir sie schriftlich best\u00e4tigt oder die Lieferung oder Leistung ausgef\u00fchrt haben. M\u00fcndliche Nebenabreden haben keine G\u00fcltigkeit.<br>\n3.2. An allen dem Besteller \u00fcberlassenen Unterlagen, insbesondere Datentr\u00e4gern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere als vertragsgem\u00e4\u00dfe Zwecke benutzt und Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind uns unverz\u00fcglich frei Haus zur\u00fcckzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erf\u00fcllt ist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche Unterlagen und Informationen, die als \u201cvertraulich\u201d bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit herauszuverlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.<br>\n3.3. Geh\u00f6rt zum Liefer- und Leistungsumfang auch Software, so bleiben bei dieser alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht bei uns. Der K\u00e4ufer erh\u00e4lt lediglich das Recht, die Software ohne gesonderte weitere Berechnung auf einem Computersystem an einem Ort zu nutzen. Abweichungen von dieser Regelung werden durch den jeweiligen Softwarelizenzvertrag bestimmt. Der K\u00e4ufer hat ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung nicht das Recht, die Software zu vervielf\u00e4ltigen, zu \u00e4ndern oder einem nicht autorisierten Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder zu \u00fcbertragen.<br>\n3.4. Der Liefervertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die Bestellung von uns schriftlich best\u00e4tigt ist. Bei Sonderanfertigungen gilt der Auftrag nach unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung als fest erteilt und kann nicht annulliert oder ge\u00e4ndert werden. Ma\u00dfe, Gewichte, Beschreibungen, Pflichtenhefte, Flussdiagramme und Abbildungen sind f\u00fcr die Ausf\u00fchrung nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt werden.<br>\n3.5. Sofern eine Installation durch uns vorgenommen wird, gehen die Kosten zu Lasten des K\u00e4ufers. F\u00fcr die Installationsarbeiten werden die jeweils g\u00fcltigen S\u00e4tze verrechnet mit den jeweils g\u00fcltigen S\u00e4tzen f\u00fcr \u00dcberstunden, Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit. Verg\u00fctung f\u00fcr Auslagen von Reise, Verpflegung, Unterkunft, Telefonspesen sowie Transport der Installationshilfen werden gesondert berechnet.<br>\n3.6. Bei Abrufauftr\u00e4gen sind die Abrufe jeweils mindestens 8-10 Wochen vor dem gew\u00fcnschten Liefertermin uns schriftlich mitzuteilen. Bei innerhalb eines Abschlusszeitraumes nicht get\u00e4tigten Abrufen behalten wir uns das Recht vor, nach Ablauf dieses Zeitraumes die Ware zu liefern und zu berechnen.<br>\n3.7. Sofern bei Softwarelieferungen diese eine Lizenzvereinbarung enth\u00e4lt, wird diese mit Annahme der Ware vertragsrechtlich g\u00fcltig. Widerspricht der K\u00e4ufer den Lizenzvereinbarungen, so ist die Ware frei Haus an uns zur\u00fcckzuliefern.<br>\n3.8. Wir sind berechtigt, Unterauftr\u00e4ge gem\u00e4\u00df Art. 28 DSGVO zu erteilen.<\/p>\n<p><strong>4. Beschaffenheit der Waren oder Leistungen<\/strong><br>\n4.1. Die in unseren \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben \u00fcber Eigenschaften geh\u00f6ren nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen geh\u00f6ren nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdr\u00fccklich und schriftlich in \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen zu Eigen gemacht haben.<br>\n4.2. Wir behalten uns bis zur Lieferung handels\u00fcbliche technische \u00c4nderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche \u00c4nderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeintr\u00e4chtigt wird.<br>\n4.3. Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Bestellers erstellt oder ver\u00e4ndert so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu \u00fcberpr\u00fcfen. Dem Besteller stehen keine Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Besteller verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p><strong>5. Erg\u00e4nzende Bestimmungen zur Beschaffenheit von Software<\/strong><br>\n5.1. Vertragsgegenst\u00e4ndliche Software ist, soweit nicht ausdr\u00fccklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse des Bestellers hergestellt worden ist. Liefervertr\u00e4ge \u00fcber Software sind daher Kaufvertr\u00e4ge. Die Parteien stimmen darin \u00fcberein, dass es nach dem Stand der Technik unm\u00f6glich ist, Standardsoftware fehlerfrei f\u00fcr alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.<br>\n5.2. Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Besteller daf\u00fcr, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschlie\u00dflich aller Verkabelungen vor Installation erf\u00fcllt sind.<br>\n5.3. W\u00e4hrend Testbetrieben und w\u00e4hrend der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor jeder Installation f\u00fcr die Sicherung aller seiner Daten sorgen.<\/p>\n<p><strong>6. Preise<\/strong><br>\n6.1. Wenn nicht anderweitig vermerkt, verstehen sich alle angezeigten Preise in der auf der Website angef\u00fchrten W\u00e4hrung.<br>\n6.2 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise, hilfsweise unsere \u00fcblichen Preise.<br>\n6.3 Bei allen angezeigten Preisen bleiben Schreibfehler und sonstige Irrt\u00fcmer vorbehalten. Soweit nicht anderweitig festgelegt, verstehen sich die angef\u00fchrten Preise einschlie\u00dflich der Umsatzsteuer jedoch ausschlie\u00dflich der Versand- oder Transportkosten zum vereinbarten Lieferort (Versandkosten sind auf der Website und in unseren Rechnungen separat aufgef\u00fchrt). Der Kunde ist mit der Zahlung der von uns zum Zeitpunkt des Kaufs genannten Versand- oder Transportkosten f\u00fcr die Produkte einverstanden. .<\/p>\n<p><strong>7. Zahlungsbedingungen, Vorleistungspflicht<\/strong><br>\n7.1. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug f\u00e4llig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.<br>\n7.2. Bei \u00dcberweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verf\u00fcgbarkeit f\u00fcr uns. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln gilt erst nach Einl\u00f6sung in H\u00f6he des eingel\u00f6sten Betrages abzgl. aller Spesen als Zahlung. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.<br>\n7.3. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die \u00e4lteste f\u00e4llige Rechnung zu verrechnen.<br>\n7.4. Wir sind berechtigt, bei versp\u00e4teter Zahlung Verzugszinsen in H\u00f6he von 2% \u00fcber dem Diskontsatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB) zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Sch\u00e4den bleibt vorbehalten.<br>\n7.5. Uns steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Besteller von der weiteren Belieferung auszuschlie\u00dfen, auch wenn entsprechende Liefervertr\u00e4ge geschlossen worden sind.<br>\n7.6. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten.<\/p>\n<p><strong>8. Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung<\/strong><br>\n8.1. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Aus\u00fcbung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverh\u00e4ltnis berechtigt.<br>\n8.2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Anspr\u00fcche ist ausgeschlossen.<br>\nTeillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zul\u00e4ssig, wenn sie f\u00fcr den Besteller nicht unzumutbar sind.<\/p>\n<p><strong>9. Lieferung, Gefahr\u00fcbergang<\/strong><br>\n9.1. Alle Lieferungen erfolgen ab Haus. Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die billigste Versandart.<br>\n9.2. Unsere Lieferfristen werden in angemessenem Umfange grunds\u00e4tzlich eingehalten; wobei bei Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen mit Kaufleuten Lieferfristen jedoch unverbindlich sind; bei Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen mit Kaufleuten sind sie nur bindend, wenn sie von uns ausdr\u00fccklich bindend best\u00e4tigt sind; in diesem Fall gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig versandt worden ist.<\/p>\n<p><strong>10. Leistungshindernisse, Annahmeverzug<\/strong><br>\n10.1. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse f\u00fchren zu einer entsprechenden Verl\u00e4ngerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr h\u00f6here Gewalt, Krieg, Terrorakte, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsst\u00f6rungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen und Arbeitsk\u00e4mpfe. Wir sind zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gef\u00e4hrdet ist. Dauert die Behinderung l\u00e4nger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn ihm nicht ein R\u00fccktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. Bei Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen mit Kaufleuten k\u00f6nnen aus unserem Verzug Ersatzanspr\u00fcche gegen uns nicht hergeleitet werden. Ebenso ist der Verzicht auf Lieferung oder R\u00fccktritt vom Vertrag wegen \u00dcberschreitung nicht zul\u00e4ssig. Im \u00dcbrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.<br>\n10.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.<br>\n10.3. Nimmt der Besteller Ware nicht fristgem\u00e4\u00df ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig \u00fcber den Gegenstand zu verf\u00fcgen und den Besteller mit angemessen verl\u00e4ngerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung k\u00f6nnen wir 10% des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entsch\u00e4digung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tats\u00e4chlich h\u00f6heren Schadens bleibt uns vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>11. Anspruchsgef\u00e4hrdung<\/strong><br>\n11.1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Bestellers gef\u00e4hrdet wird, so ist der Besteller auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet, wenn unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer f\u00fcr den Besteller zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (g\u00e4ngigen) Ware besteht.<br>\n11.2. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die F\u00e4lligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Besteller sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Besteller mit einer Leistung in Verzug ger\u00e4t oder die Voraussetzungen des \u00a7 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.<\/p>\n<p><strong>12. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br>\n12.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenst\u00e4nden bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung vor.<br>\n12.2. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p><strong>13. Haftungsbegrenzung: Schadenersatzanspr\u00fcche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen<\/strong><br>\n13.1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach: Schadensersatzanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Pflichtverletzungen oder wenn die f\u00e4llige Leistung von uns nicht oder nicht wie geschuldet erbracht wird, wegen Verzugs oder bei M\u00e4ngeln stehen dem Besteller nur zu f\u00fcr<br>\n13.1.1. Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf unserer mindestens fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen,<br>\n13.1.2. sonstige Sch\u00e4den, die auf einer mindestens grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer mindestens grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen oder auf der mindestens fahrl\u00e4ssigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits oder einer mindestens fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen und<br>\n13.2. Haftungsbegrenzung der H\u00f6he nach: Soweit unsere Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit und unsere Haftung f\u00fcr grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten unserer Erf\u00fcllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, nicht gem\u00e4\u00df Absatz a ausgeschlossen ist, haften wir nur f\u00fcr den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zur H\u00f6he des Erf\u00fcllungsinteresses. F\u00fcr Datenverlust oder -besch\u00e4digung haften wir nur in H\u00f6he der Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgem\u00e4\u00dfer Sicherungskopien.<br>\n13.3. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverh\u00e4ltnissen und gesch\u00e4ftlichen Kontakten: Die vorstehenden Abs\u00e4tze gelten auch f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers aus Schuldverh\u00e4ltnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder \u00e4hnlichen gesch\u00e4ftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller zustande, so gelten Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers als erlassen, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen bei bestehenden Vertrag begr\u00fcndet w\u00e4ren.<br>\n13.4. Anspr\u00fcche aus \u00fcbergegangenem Recht: Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch f\u00fcr Anspr\u00fcche, die der Besteller aus \u00fcbergegangenem Recht geltend macht. Auf ausl\u00e4ndisches Recht kann sich der Besteller nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen und dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen begr\u00fcndet w\u00e4re.<br>\n13.5. Haftungsbeschr\u00e4nkung zugunsten Dritter: Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p><strong>14. Anspr\u00fcche des Bestellers bei M\u00e4ngeln (Sach- und Rechtsm\u00e4ngel)<\/strong><br>\n14.1. Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheit: Rechte des Bestellers wegen Sachm\u00e4ngeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Untersuchung und R\u00fcge (\u00a7 377 HGB).<br>\n14.2. Nacherf\u00fcllung: Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zun\u00e4chst die Wahl, ob die Nacherf\u00fcllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. O&amp;O ist jedoch berechtigt, die Art der gew\u00e4hlten Nacherf\u00fcllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist und die andere Art der Nacherf\u00fcllung ohne erhebliche Nachteile f\u00fcr den Verbraucher bleibt. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, so kann der Kunde grunds\u00e4tzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (R\u00fccktritt) verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, so sind wir nach unserer Wahl zur M\u00e4ngelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des \u00a7 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Empfang der Leistung beschr\u00e4nken sich ihre Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche auf M\u00e4ngelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl.<br>\n14.3. Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen wegen M\u00e4ngeln, soweit nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen:<br>\n14.3.1. Die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist gilt f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln und f\u00fcr Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung.<br>\n14.3.2. Alle \u00fcbrigen Anspr\u00fcche des Bestellers wegen Sachm\u00e4ngeln, insbesondere auf Nacherf\u00fcllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, R\u00fccktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verj\u00e4hren innerhalb eines Jahres.<br>\n14.3.3. Das gleiche gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen Rechtsm\u00e4ngeln mit folgender Ausnahme: Anspr\u00fcche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann verj\u00e4hren innerhalb von 5 Jahren.<\/p>\n<p><strong>15. Mitwirkung des Bestellers bei M\u00e4ngeln<\/strong><br>\n15.1. F\u00fcr eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung n\u00f6tigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung per Datenfern\u00fcbertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verf\u00fcgung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer Nacherf\u00fcllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Bestellers einzustellen.<br>\n15.2. Der Besteller ist verpflichtet, festgestellte M\u00e4ngel m\u00f6glichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.<br>\n15.3. Nimmt uns der Besteller auf Nacherf\u00fcllung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherf\u00fcllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der \u00dcberpr\u00fcfung der Ware und der Nacherf\u00fcllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn er hat er unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.<br>\n15.4. Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hier\u00fcber unverz\u00fcglich zu informieren.<\/p>\n<p><strong>16. Geheimhaltung<\/strong><br>\nBeide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung bekannt werdenden Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen \u00fcber die andere Partei geheim zu halten.<\/p>\n<p><strong>17. Datenschutz<\/strong><br>\n17.1. Wir sind berechtigt, die bez\u00fcglich der Gesch\u00e4ftsverbindung und im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten \u00fcber den Kunden im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes n.F. zu verarbeiten.<br>\n17.2.1. Wir erheben Daten, um allen unseren Nutzern bessere Dienste zur Verf\u00fcgung zu stellen. Wenn Sie ein O&amp;O Software- oder O&amp;O Syspectr-Konto erstellen, geben Sie uns personenbezogene Daten, darunter Ihre E-Mail-Adresse und ein Kennwort. Sie k\u00f6nnen Ihrem Konto auch freiwillig weitere Informationen, wie Namen, Adresse, Firmenname etc. hinzuf\u00fcgen. Selbst wenn Sie nicht bei einem O&amp;O Konto angemeldet sind, k\u00f6nnen Sie uns Daten bereitstellen, etwa eine E-Mail-Adresse, um Benachrichtigungen zu unseren Diensten und Angebote von uns zu erhalten.<br>\n17.2.2. Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienste. Hierzu z\u00e4hlen beispielsweise die Speicherung Ihrer erworbenen Lizenzen von O&amp;O Produkten und die Verkn\u00fcpfung mit Ihrer beim Kauf angegebenen E-Mail-Adresse. F\u00fcr die Nutzung von O&amp;O Syspectr ist es erforderlich, Daten \u00fcber Ihre(n) PC(s) zu erfassen, die Sie Ihrem O&amp;O Syspectr-Konto hinzugef\u00fcgt haben, um die grundlegende Funktionalit\u00e4t von O&amp;O Syspectr zu erm\u00f6glichen.<br>\n17.3. Sie sind gem\u00e4\u00df \u00a7 34 BDSG und  Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegen\u00fcber der O&amp;O Software GmbH (Betreiber) um Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.<br>\n17.4. Gem\u00e4\u00df \u00a7 35 BDSG k\u00f6nnen Sie jederzeit gegen\u00fcber der O&amp;O Software GmbH (Betreiber) die Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.<\/p>\n<p><strong>18. Export, Kundenpflichten<\/strong><br>\n18.1. Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger beh\u00f6rdlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Ausk\u00fcnfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt f\u00fcr gewerbliche Wirtschaft, Eschborn\/Taunus. Die Zustimmungserkl\u00e4rungen sind vom Besteller vor der Verbringung der Ware einzuholen.<br>\n18.2. Verj\u00e4hrungshemmung bei Verhandlungen: Eine Hemmung der Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen \u00c4u\u00dferung.<br>\n18.3 Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Nutzung von O&amp;O Syspectr und anderen O&amp;O Produkten stets rechtm\u00e4\u00dfig zu verhalten.<\/p>\n<p><strong>19. Erf\u00fcllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand<\/strong><br>\n19.1. Erf\u00fcllungsort ist bei Vertr\u00e4gen mit Kaufleuten f\u00fcr beide Teile der Sitz unseres Unternehmens.<br>\n19.2. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Deutsches Recht findet auch bei der Lieferung an ausl\u00e4ndische Abnehmer uneingeschr\u00e4nkte Anwendung. Die Geltung des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.<br>\n19.3. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegen\u00fcber allen anderen Bestellers wird unser Sitz als Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten f\u00fcr den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br>\n19.4. Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahe kommen.<\/p>\n<p><strong>20. Kontakt<\/strong><br>\nO&amp;O Software GmbH, B\u00fclowstra\u00dfe 66, 10783 Berlin, Deutschland<br>\nTel +49 30 991 91 62 00, Fax +49 30 991 91 62 99<br>\nE-Mail: info@oo-software.com, Web: http:\/\/www.oo-software.com<\/p>\n<p>Letzte \u00c4nderung: 15.05.2018<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung 1.1. 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